„Für die ökologische/biologische Produktion geeignete ökologische/biologische Sorte“: eine Sorte im Sinne des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94, die a) durch ein hohes Maß an genetischer und phänotypischer Vielfalt der einzelnen Vermehrungseinheiten gekennzeichnet ist; und
b) aus ökologischer/biologischer Züchtung gemäß Anhang II Teil I Nummer 1.8.4 dieser Verordnung stammt.“
In der Regel liegen Maximal- und Durchschnittserträge unter den Werten vergleichbarer konventioneller Kulturpflanzen. Allerdings könnten diese Kulturen dieses über längere Zeiträume durch eine geringere Anfälligkeit bei besonders schwierigen Erntejahren abmildern (Schädlingsbefall, Trockenheit) und minimieren damit Ertragsverlustrisiken, was für den Landwirt insbesondere im laufenden Prozess des Klimawandels von stetig wachsender Bedeutung ist.
Das bedeutet konkret im Hinblick auf die begleitende biologische Vielfalt:
- Die häufig lockerer wüchsigen Kulturpflanzen mit einer höheren morphologischen Variabilität lassen bei entsprechender Bewirtschaftung mehr Raum und konkurrieren ggf. weniger stark direkt mit der Ackerbegleitflora. Dieses sollte einen positiven Einfluss auf die Biodiversität auf den Kulturflächen haben.
- Die langfristige Umstellung auf Ökosaatgut und Ökosorten (keine Beizmittel, o.ä.) hätte daher einen noch höheren positiven Effekt auf die begleitende biologische Vielfalt.
- Der gesamte Umstellungsprozess (ökologische Landwirtschaft) wirkt damit nachhaltig und weit in die Landschaft und über die eigentliche Feldflur im engeren Sinne hinaus.